Oldenburg, den 07.01.2026
1) Die raisenext Software ist ein Dienstleistungsangebot von der "buildnext GmbH".
2) buildnext räumt dem Kunden die Nutzung eines CRMs für Nonprofits nebst Adressen-, Mitglieder-, Kunden-, Spender- und Spendenverwaltung sowie online Spenderportal ein (im Folgenden „Anwendungssoftware" genannt), an dem der Kunde seinerseits nach den Maßgaben dieses Vertrags seinen zugehörigen Organisationen, Standorten, internen Mitarbeitern und externen Mitarbeitern die Nutzungsmöglichkeit einräumen kann.
1) Die vorliegenden Bedingungen enthalten alle Regelungen zwischen buildnext und dem Kunden hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Frühere Vereinbarungen und Festlegungen der Parteien über den Vertragsgegenstand verlieren mit dem Wirksamwerden dieser Bedingungen ihre Gültigkeit.
2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, buildnext stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
buildnext stellt dem Kunden ein CRM System für Nonprofits über das Internet zur Verfügung. Die Erstellung und Pflege der Daten, wie z.B. Adressen und Spenden, wird hierbei ausschließlich vom Kunden vorgenommen, buildnext stellt hierfür lediglich die vom Kunden nutzbare Plattform im Internet zur Verfügung.
1) Der Kunde trägt für den Abgleich und die Aktualität der Daten, wie z.B. der Adressen und Spenden in buildnext selbst Sorge.
2) Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit seinen im System hinterlegten Inhalten und seinen öffentlich zugänglichen off- und online Auftritten, insbesondere von Informationspflichten gegenüber seinen Spendern/Mitglieder/Kunden/Mitarbeitern, ist der Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.
3) Der Kunde ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen verpflichtet, sämtliche Daten und Inhalte vor dem Einpflegen in die Anwendungssoftware auf eventuelle Rechtsverstöße und Beachtung von jeglichem gewerblichen Schutz von Urheberrechten Dritter zu prüfen. Der Kunde gibt diese Verpflichtung an seine Mitarbeiter weiter. Der Kunde stellt buildnext von sämtlichen eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendungssoftware durch den Kunden beruhen oder mit seiner Einwilligung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendungssoftware verbunden sind.
4) Im Falle einer Funktionsstörung der Anwendungssoftware wird der Kunde dies buildnext unverzüglich unter Angabe des näheren Umstandes des Auftretens der Funktionsstörung, ihre Auswirkungen und mögliche Ursachen mitteilen und buildnext wird schnellst möglich die Beseitigung der Funktionsstörung durchführen.
1) Der Vertrag kann vom Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Bis zur Beendigung des Vertrags kann auf die Daten zugegriffen werden und die gespeicherten Adress-, Spenden- und Spenderdaten im CSV oder JSON-Format exportiert werden. Die gespeicherten Daten werden spätestens 12 Monate nach Vertragsende gelöscht. Der Kunde kann die frühere Löschung der Daten verlangen.
2) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
1) Die Gebühren und Rechnungsstellung für die Software ergeben sich aus dem vom Kunden gewählten Dienstleistungsvertrag.
2) Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Rechnungsstellung per E-Mail ohne Verwendung einer elektronischen Signatur erfolgt.
3) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, per SEPA Basislastschriftverfahren.
4) Kommt der Kunde über mehr als drei Monate in Zahlungsverzug, ist buildnext berechtigt, dem Kunden die weitere Leistungserbringung bis zur Beseitigung des Zahlungsverzugs zu verweigern und ihm den Zugang zur Anwendungssoftware zu sperren. Dies gilt nicht für vom Kunden bestrittene Forderungen. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht ungeachtet der Sperrung fort. Weitere Rechte von buildnext aus Gesetz und Vertrag bleiben unberührt.
1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach Art. 29 DSGVO verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
2) Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
3) Vor dem Hintergrund, dass buildnext als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig wird, vereinbaren die Parteien eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
1) Das Urheberrecht an den in der Anwendungssoftware enthaltenen Informationen, Texten, Bildern und Programmen bleibt buildnext vorbehalten. Dies gilt für Markenzeichen und sonstige gewerbliche Schutzrechte entsprechend.
2) Die Nutzung der in Absatz 1 genannten Rechte ist dem Kunden nur im Rahmen des Vertragsgegenstands gestattet. Darüberhinausgehende Nutzungen, insbesondere deren weitere Verbreitung auf Internet-Seiten oder in anderen Medien bedürfen ebenso der schriftlichen Erlaubnis durch buildnext wie jedwede Nutzung durch Dritte.
3) Der Kunde darf - mit Ausnahme der für die Nutzung der Anwendungssoftware notwendigen Dateneingabe und Datenpflege – keine Änderungen an der Software vornehmen. Auch die Dekompilierung der überlassenen Software und Smartphone Apps ist unzulässig. Ebenso darf der Kunde die vertragsgegenständliche Software nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für Benutzung der Software notwendig.
4) buildnext steht gegenüber dem Kunden dafür ein, dass mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der von ihr zur Verfügung gestellten Software und Hardware keine Rechte Dritter verletzt werden und wird den Kunden im Falle von Rechtsverletzungen von jeglichen daraus resultierenden Kosten und Risiken freistellen.
1) buildnext ist bemüht, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen und aktuelle Marktentwicklungen anzupassen. buildnext behält sich daher Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, soweit solche Änderungen nicht die Kernleistungen beeinträchtigen und unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.
2) Ändern sich rechtliche Vorschriften oder Normen, technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse, die für die Funktionstüchtigkeit der Leistungen von buildnext im Hinblick auf die Zwecke, die dessen Kunden typischerweise bei der Nutzung der Anwendungssoftware verfolgen, von nicht ganz unerheblicher Bedeutung sind, so nimmt buildnext Anpassungen der Anwendungssoftware vor, sobald buildnext Kenntnis von Änderungen erlangt. Die Art der Anpassung obliegt buildnext.
1) buildnext gewährleistet mindestens die jahresdurchschnittliche 99%ige Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistungen entsprechend § 2 dieser Bedingungen nebst zugehörigen Leistungsbeschreibungen („Jahresdurchschnittsverfügbarkeit"). Unabhängig von der jahresdurchschnittlichen 99%igen Bereitstellung gilt eine Unterbrechung der Bereitstellung mit einer Dauer von mehr als (nicht zwingend zusammenhängenden) 12 Stunden innerhalb einer Kalenderwoche („Wochenverfügbarkeit") als nicht vertragsgemäß. Ist die Leistungen nicht vertragsgemäß bereitgestellt (nicht verfügbar gemäß der vereinbarten Jahres- oder Wochenverfügbarkeit), und liegt kein Fall einer geplanten Nichtverfügbarkeit gemäß §11 vor, haftet buildnext für durch Nichtverfügbarkeit entstandenen Schaden bis zur Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr gemäß § 5. Unabhängig davon ist buildnext verpflichtet, jegliche Betriebsstörung der Software wie der Hardware schnellstmöglich zu beseitigen.
2) buildnext haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet buildnext nur nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen oder bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Im Übrigen ist die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gem. § 536a Abs. 1 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen.
5) buildnext ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungen auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden oder auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss (z.B. Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen etc.) zurückzuführen ist.
Zeiten, in denen die Anwendung wegen Wartungs-, Umzugs- oder sonstigen Arbeiten nicht verfügbar sind, kündigt buildnext mindestens eine Woche vorher an. Geplante Zeiten der Nichtverfügbarkeit sind so zu wählen, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden und seinen Mitarbeitern möglichst nicht beeinflusst wird, möglichst in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr.
1) Der Kunde ist berechtigt, seinen Mitarbeitern die Nutzung einzuräumen und diesen somit die Anwendungssoftware zugänglich zu machen. buildnext trifft die hierfür erforderlichen technischen Maßnahmen und stellt dem Kunden Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
2) buildnext ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzuschalten. Für die entsprechende Abbildung der vertraglichen Pflichten in den Verträgen mit diesen Dritten, insbesondere der Pflichten nach § 7 dieser Bedingungen, trägt buildnext Sorge.
1) Alle Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Bedingungen und des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die den wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des jeweiligen Vertrages möglichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.
3) Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über Umfang und Inhalt der Vertragsbeziehung sowie über die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Betriebsgeheimnisse.
4) Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
5) Erfüllungsort ist Oldenburg.
6) Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird Oldenburg in Oldenburg als Gerichtsstand vereinbart.